Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Veitsrodt hat in seiner Sitzung am 28.08.2022 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Am Sonnenhang“ aufzustellen. In seiner Sitzung am 09.03.2023 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Sonnenhang“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Veitsrodt folgendes Ziel:
In Veitsrodt sind derzeit keine gemeindeeigenen Bauplätze verfügbar. Um die zukünftige Entwicklung des Ortes zu gewährleisten und den Bedarf an familienfreundlichen Wohnbauflächen zu decken, ist die Schaffung von Wohnraum und somit die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem nachfolgenden Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen.
Der noch rechtswirksame Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Herrstein stellt für das Plangebiet teilweise eine Wohnbaufläche, eine Grünfläche sowie eine landwirtschaftliche Fläche dar. Somit ist der Bebauungsplan nur teilweise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt.
Gemäß §§ 13b, 13 und § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom
vom 03.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023
während der Dienstzeiten
| Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können zusätzlich über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren/ unter der Rubrik Ortsgemeinde Veitsrodt „Am Sonnenhang“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Die Anregungen werden von der Ortsgemeinde Veitsrodt geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB und 13a Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.