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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 12/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Schauren

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses der Ortsgemeinde Schauren vom 22.02.2023 wird die Erschließungsstraße „Kempfelder Weg“, einschließlich Geh und Fußwege, gemäß § 36 i.V.m. § 1 und § 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Dies betrifft die Flurstücke Flur 6, Flurstück 699/11 und Flur 10, Flurstück 157 (teilweise) laut beigefügtem Ausschnitt aus der Flurkarte.

Diese Widmungsverfügung gilt einen Tag nach Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein- Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Herrstein, 10.03.2023
Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Uwe Weber, Bürgermeister Dienstsiegel