Der Ortsgemeinderat Hettenrodt hat in seiner Sitzung am 08.03.2026 eine 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Hettenrodt vom 20.12.2023 zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 18.03.2026 beschlossen, die nachstehend abgedruckt ist.
Der Ortsgemeinderat Hettenrodt hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der jeweils geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Der Gemeindeanteil beträgt 25 %.
Grundstücke, die zu den in Anlage 3 aufgezählten Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, werden vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung erstmals zu dem in dieser Anlage genannten Zeitpunkt bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages berücksichtigt und beitragspflichtig.
Anlage 3 (Festlegung Gemeindeanteil) entfällt
aus Anlage 4 (Verkehrsanlagen Übergangs- bzw. Verschonungsregelung) wird Anlage 3
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) zustande gekommen, gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist (Jahresfrist) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen oder der Ortsgemeinde Hettenrodt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist (Jahresfrist) jedermann diese Verletzung geltend machen.