Bebauungsplan „Lehr“ der Ortsgemeinde Bollenbach
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bollenbach hat in seiner Sitzung am 09.03.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Lehr“ aufzustellen. In seiner Sitzung am 02.03.2023 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Lehr“, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Erschließungsplanung, gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Bollenbach folgendes Ziel:
In Bollenbach sind derzeit keine gemeindeeigenen Bauplätze verfügbar. Um die zukünftige Entwicklung des Ortes zu gewährleisten und den Bedarf an familienfreundlichen Wohnbauflächen zu decken, ist die Schaffung von Wohnraum und somit die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Die ungefähren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem Lageplan zu entnehmen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen ist dieses Gebietes als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Daher kann der Bebauungsplan gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 2 und 3 BauGB und § 13a Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen wird.
Gemäß §§ 13b, 13 und 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Erschließungsplanung, in der Zeit
vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023
während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können zusätzlich über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren/ unter der Rubrik Ortsgemeinde Bollenbach, Bebauungsplan „Lehr“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Die Anregungen werden von der Ortsgemeinde Bollenbach geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.