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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 13/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Ortsgemeinde Stipshausen

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 wurde erstellt.

1.

Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, bis zur Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Stipshausen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein oder elektronisch an info@vg-hr.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Stipshausen, 26.03.2024
Frank Marx, Ortsbürgermeister