1. Einsichtnahme in den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 wurde erstellt.
| 1. | Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, bis zur Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Stipshausen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein oder elektronisch an info@vg-hr.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |