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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 13/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 der Ortsgemeinde Niederhosenbach

Der Ortsgemeinderat Niederhosenbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 27.03.2026 bis einschließlich 08.04.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederhosenbach für die Jahre 2026 / 2027 vom 20.03.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 23.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2026 auf

  34.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2027 auf

69.000,00 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

a) Grundsteuer

-

Grundsteuer A

360 %

360 %

-

Grundsteuer B

365 %

365 %

b) Gewerbesteuer

365 %

365 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

30,00 Euro

30,00 Euro

-

für den zweiten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

(letzter Jahresabschluss)

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2024

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2025

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2026

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2027

Niederhosenbach, den 20.03.2026

Michael Pelke, Ortsbürgermeister