A: Öffentliche Sitzung:
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| In der Einwohnerfragestunde, die die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten soll, sind alle Einwohner der Ortsgemeinde Oberkirn und Personen, die nicht in der Ortsgemeinde wohnen, aber dort Grundbesitz haben oder ein Gewerbe betreiben, berechtigt, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollten dem Ortsbürgermeister nach Möglichkeit spätestens 3 Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden. | |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025. |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Stilllegung von Flächen im Rahmen der Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“. |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung. |
| 5 | Beratung und Beschlussfassung zur Erneuerung des Pfades zwischen Gasserweg und Rhaunener Straße. |
| 6. | Verschiedenes / Mitteilungen / Anfragen |
| B: Nichtöffentliche Sitzung: | |
| 7. | Personalangelegenheiten. |
| 8. | Grundstücksangelegenheit. |
| 9. | Pachtangelegenheit. |
| 10. | Verschiedenes / Mitteilungen / Anfragen |