Der Ortsgemeinderat Sien hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 05.04.2024 bis einschließlich 15.04.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“
der Ortsgemeinde Sien
für die Jahre 2024 / 2025 vom 27.03.2024
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 05.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | 2024 | 2025 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.097.919,00 Euro | 881.120,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 917.245,00 Euro | 858.379,00 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 180.674,00 Euro | 22.741,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.049.230,00 Euro | 832.430,00 Euro |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 842.565,00 Euro | 779.930,00 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 206.665,00 Euro | 52.500,00 Euro |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 19.210,00 Euro | 100.000,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 175.000,00 Euro | 401.000,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -155.790,00 Euro | -301.000,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 Euro | 264.025,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 50.875,00 Euro | 15.525,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -50.875,00 Euro | 248.500,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 1.068.440,00 Euro | 1.196.455,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 1.068.440,00 Euro | 1.196.455,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
verzinste Kredite auf — 0,00 Euro
zusammen auf — 0,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
verzinste Kredite auf — 250.000,00 Euro
zusammen auf — 250.000,00 Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das
Haushaltsjahr 2024 auf — 157.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 auf — 234.000,00 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2024 | 2025 |
| a) | Grundsteuer |
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| - | Grundsteuer A | 345 % | 345 % |
| - | Grundsteuer B | 465 % | 465 % |
| b) | Gewerbesteuer | 380 % | 380 % |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |||
| - | für den ersten Hund | 32,00 Euro | 32,00 Euro |
| - | für den zweiten Hund | 50,00 Euro | 50,00 Euro |
| - | für jeden weiteren Hund | 60,00 Euro | 60,00 Euro |
| - | für jeden gefährlichen Hund | 500,00 Euro | 500,00 Euro |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss) | 2.012.954,63 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 2.528.509,96 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 2.640.955,96 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 2.821.629,96 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 2.844.370,96 Euro |