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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 15/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Auf’m Rothenweg“ der Ortsgemeinde Mittelreidenbach

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mittelreidenbach hat in seiner Sitzung am 04.08.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Auf’m Rothenweg“ aufzustellen. In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Auf’m Rothenweg“, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Verkehrsplanung, gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Mittelreidenbach folgendes Ziel:

In Mittelreidenbach besteht eine größere Nachfrage nach Bauplätzen. Um die zukünftige Entwicklung des Ortes zu gewährleisten und den Bedarf an familienfreundlichen Wohnbauflächen zu decken, ist die Schaffung von Wohnraum und somit die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Die vorliegende Planung ersetzt die vorherigen Planungen und hebt diese auf.

Die ungefähren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem Lageplan zu entnehmen.

Im noch rechtswirksamen Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Herrstein ist dieses Gebiet als geplante Gewerbe- und Mischgebietsfläche sowie als Fläche für Landwirtschaft/ Grünland ausgewiesen. Daher kann der Bebauungsplan nicht gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, so dass dieser gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen ist.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 2 und 3 BauGB und § 13a Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen wird.

Gemäß §§ 13b, 13 und 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Verkehrsplanung, in der Zeit

vom 24.04.2023 bis einschließlich 26.05.2023

während der Dienstzeiten

(Montag, Mittwoch, Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können zusätzlich über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren/ unter der Rubrik Ortsgemeinde Mittelreidenbach, Bebauungsplan „Auf’m Rothenweg“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.

Die Anregungen werden von der Ortsgemeinde Mittelreidenbach geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Mittelreidenbach, 03.04.2023
Heidi Schappert (DS), Ortsbürgermeisterin