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Ausgabe 15/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Ortsgemeinde Mörschied

Der Ortsgemeinderat Mörschied hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 24.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Mörschied, den 07.04.2025
Jacqueline Weber, Ortsbürgermeisterin

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Mörschied

für die Jahre 2025 / 2026 vom 07. April 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20. März 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

1.312.769,00 Euro

1.334.329,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

1.319.958,00 Euro

1.306.142,00 Euro

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

-7.189,00 Euro

28.187,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

1.282.959,00 Euro

1.304.536,00 Euro

die ordentlichen

Auszahlungen auf

1.260.911,00 Euro

1.247.342,00 Euro

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

22.048,00 Euro

57.194,00 Euro

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der

außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

160.000,00 Euro

800.000,00 Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

756.000,00 Euro

603.000,00 Euro

Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-596.000,00 Euro

197.000,00 Euro

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

595.794,00 Euro

500.000,00 Euro

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

21.842,00 Euro

754.194,00 Euro

Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

573.952,00 Euro

-254.194,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf

2.038.753,00 Euro

2.604.536,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Auszahlungen auf

2.038.753,00 Euro

2.604.536,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2025 auf

663.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2026 auf

726.000,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

a) Grundsteuer

Grundsteuer A

435 %

435 %

Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

für den zweiten Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

für jeden weiteren Hund

130,00 Euro

130,00 Euro

für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

(letzter Jahresabschluss)

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026

Mörschied, den 07.04.2025
(Jacqueline Weber)
Ortsbürgermeisterin (Siegel)