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Ausgabe 15/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Ortsübliche Bekanntmachung

eines Grenztermins in der Ortsgemeinde Schmidthachenbach

In der Gemarkung Schmidthachenbach wird am Mittwoch, den 29.04.2026 um 15:30 Uhr ein Grenztermin durchgeführt, in dem auf Antrag der Ortsgemeinde Schmidthachenbach Flurstücksgrenzen nach § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetztes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) bestimmt und abgemarkt werden sollen.

Treffpunkt: Kreuzung Flurstraße/Talstraße

Folgende Flurstücke sind bei dem Grenztermin betroffen:

Gemarkung Schmidthachenbach:

Flur 10:

134/2, 134/3, 135/2, 136, 137, 138, 139, 164/7, 164/18, 168, 169/1, 170/1, 172/1, 173/1, 173/2, 195/2, 195/7, 198/3, 198/4, 215/1, 223, 227, 235

Den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen erheblichen Tatsachen zu äußern (Anhörung).

Das Ergebnis der Grenzbestimmung und der Abmarkung wird bekannt gegeben.

Die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte werden gebeten zum Grenztermin Ausweispapiere (z.B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen.

Sie können sich auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne die Anwesenheit der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten bestimmt und abgemarkt werden können.

Sollten die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten am Grenztermin nicht teilnehmen können, wird Ihnen das Ergebnis nachträglich schriftlich oder öffentlich bekannt gegeben.

Die entstehenden Kosten für die Teilnahme an dem Grenztermin können nicht erstattet werden.

Altenglan, den 09.04.2026
Vermessungsbüro Benzel
B.Sc. Michell Benzel
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Bahnhofstraße 39a, 66885 Altenglan

(Öffentliche Vermessungsstelle)