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Ausgabe 16/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung - der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Griebelschied

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Griebelschied

Der Ortsgemeinderat Griebelschied hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 21.04.2023 bis einschließlich 02.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Griebelschied, den 13. April 2023
Markus Hey, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Griebelschied für die Jahre 2023 / 2024 vom 13.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 02. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

263.011,00 Euro

262.678,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

243.372,00 Euro

245.036,00 Euro

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

19.639,00 Euro

17.642,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

248.335,00 Euro

247.970,00 Euro

die ordentlichen

Auszahlungen auf

218.128,00 Euro

219.792,00 Euro

Saldo der ordentlichen

Ein- / Auszahlungen

30.207,00 Euro

28.178,00 Euro

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der

außerordentlichen Ein- /

Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

4.845,00 Euro

500,00 Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

3.000,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der Ein- /

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

1.845,00 Euro

500,00 Euro

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

32.052,00 Euro

28.678,00 Euro

Saldo der

Ein- /Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

-32.052,00 Euro

28.678,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

253.180,00 Euro

248.470,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

253.180,00 Euro

248.470,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheits-

kasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Grundsteuer

-

Grundsteuer A

360 %

360 %

-

Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

40,00 Euro

40,00 Euro

-

für den zweiten Hund

80,00 Euro

80,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

100,00 Euro

100,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)  —  1.471.194,42 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  1.429.508,66 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  1.422.886,66 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  1.442.525,66 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  1.460.167,66 Euro

Griebelschied, den 13.04.2023
Markus Hey, Ortsbürgermeister