Aufgrund des Beschlusses der Ortsgemeinde Vollmersbach vom 05.03.2024 wird ein Teilbereich der Erschließungsstraße „Mahlenweg“ gemäß § 36 i.V.m. § 1 und § 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetz Rheinlad-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Dies betrifft das Grundstück Flur 3, Flurstück 1/1 (teilweise).
Ebenso werden folgende Gehweggrundstücke entlang der qualifizierten Straßen K 36 und L 177 in der Ortslage Vollmersbach gemäß den vorgenannten Bestimmungen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Flur 1, Flurstück 127/49
Flur 1, Flurstück 127/55
Flur 3, Flurstück 55/23
Flur 3, Flurstück 55/24
Flur 3, Flurstück 81/14
Flur 3, Flurstück 90/10
Flur 3, Flurstück 179/3
Flur 3, Flurstück 200/10
Flur 3, Flurstück 200/12
Flur 3, Flurstück 200/18
Flur 3, Flurstück 200/48
Flur 3, Flurstück 200/51
Flur 3, Flurstück 200/55
Flur 3, Flurstück 200/56
Flur 3, Flurstück 203/4
Flur 3, Flurstück 215/67
Flur 3, Flurstück 215/69
Flur 3, Flurstück 215/78
Flur 3, Flurstück 215/86
Flur 3, Flurstück 215/87
Flur 3, Flurstück 215/89 (teilweise)
Flur 10, Flurstück 1/22
Flur 10, Flurstück 47/13
Flur 10, Flurstück 53/23
Flur 10, Flurstück 55/40
Als Anlage wird ein Lageplan zu den einzelnen Grundstücken in der Zeit von 22.04.2024 bis 24.05.2024 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein Rhaunen am Standort Herrstein, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein in Zimmer 460 öffentlich ausgelegt.
Somit wird diese Anlage zur Widmungsverfügung gemäß § 8 Absatz 1, Sätze 1 und 3 der Durchführungsverordnung zum § 27 Gemeindeordnung per Auslegung öffentlich bekannt gemacht.
Diese Widmungsverfügung gilt mit dem Datum der Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit diesem Tag in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist die der Nationalverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen