Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. Mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig nicht mehr akzeptiert, die biometrischen Lichtbilder müssen digital vorliegen. Grundlage ist das im Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren. Fotodienstleistende sollten sich daher, falls noch nicht geschehen, bei einem zertifizierten Cloud-Service registrieren, um die neuen Vorgaben zu erfüllen und den Service weiter anbieten zu können.
Weitere Informationen sowie einen hilfreichen Flyer des Bundesministeriums des Innern und für Heimat finden Sie auf der Homepage der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, www.vg-hr.de, im Bereich "Bürgerbüro".