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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 17/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Sienhachenbach

Der Ortsgemeinderat Sienhachenbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 28.04.2023 bis einschließlich 09.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Sienhachenbach, den 17.04.2023
Dietmar Fritz, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Sienhachenbach

für die Jahre 2023 / 2024 vom 17.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der 1. Nachtrags-

haushaltssatzung werden festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

die ordentlichen

Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen

Ein- / Auszahlungen

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

Saldo der

außerordentlichen

Ein- / Auszahlungen

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- /

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

Saldo der Ein- /

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

- Grundsteuer B

b) Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

- für den zweiten Hund

- für jeden weiteren Hund

- für jeden gefährlichen Hund

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

(letzter Jahresabschluss)

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

Sienhachenbach, den 17.04.2023
Dietmar Fritz, Ortsbürgermeister