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Ausgabe 17/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

der Ortsgemeinde Bruchweiler

Der Ortsgemeinderat Bruchweiler hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 28.04.2023 bis einschließlich 09.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 252, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Bruchweiler, den 21.04.2023
Stefan Molz, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Bruchweiler

für die Jahre 2023 / 2024 vom 21.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 28. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

770.269,00 Euro

784.978,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

883.636,00 Euro

796.269,00 Euro

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

-113.367,00 Euro

-11.291,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

722.231,00 Euro

738.364,00 Euro

die ordentlichen

Auszahlungen auf

809.923,00 Euro

724.737,00 Euro

Saldo der ordentlichen

Ein- / Auszahlungen

-87.692,00 Euro

13.627,00 Euro

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der

außerordentlichen

Ein- / Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

750,00 Euro

750,00 Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

800,00 Euro

800,00 Euro

Saldo der Ein- /

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-50,00 Euro

-50,00 Euro

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

124.200,00 Euro

23.077,00 Euro

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

36.458,00 Euro

36.654,00 Euro

Saldo der Ein- /

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

87.742,00 Euro

-13.577,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

847.181,00 Euro

762.191,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

847.181,00 Euro

762.191,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheits-

kasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Grundsteuer

-

Grundsteuer A

380 %

380 %

-

Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer 400 % 400 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

-

für den zweiten Hund

65,00 Euro

65,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

75,00 Euro

75,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019

(letzter Jahresabschluss)  —  1.530.567,46 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  1.660.729,56 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  1.576.456,56 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  — 1.463.089,56 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  — 1.451.798,56 Euro

Bruchweiler, den 21.04.2023
Stefan Molz, Ortsbürgermeister