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Ausgabe 17/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Schwerbach

Der Ortsgemeinderat Schwerbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 28.04.2023 bis einschließlich 09.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Schwerbach, den 20. April 2023
Claudia Endres, Ortsbürgermeisterin

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schwerbach für die Jahre 2023 / 2024

vom 20.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 23. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

113.184,00 €

112.252,00 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

99.562,00 €

100.706,00 €

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

13.622,00 €

11.546,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

105.307,00 €

104.375,00 €

die ordentlichen

Auszahlungen auf

87.675,00 €

88.867,00 €

Saldo der ordentlichen

Ein- / Auszahlungen

17.632,00 €

15.508,00 €

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen

Ein- / Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

25,00 €

25,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der Ein- / Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

25,00 €

25,00 €

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

17.657,00 €

15.533,00 €

Saldo der Ein- / Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

- 17.657,00 €

- 15.533,00 €

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

105.332,00 €

104.400,00 €

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

105.332,00 €

104.400,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheits-

kasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

300 %

300 %

- Grundsteuer B

365 %

365 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

18,00 €

18,00 €

- für den zweiten Hund

30,00 €

30,00 €

- für jeden weiteren Hund

36,00 €

36,00 €

- für jeden gefährlichen Hund

516,00 €

516,00 €

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019

(letzter Jahresabschluss)  —  961.814,21 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 —  961.263,53 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  956.153,69 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 —  942.145,69 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 —  955.767,69 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  967.313,69 €

Schwerbach, den 20.04.2023
Claudia Endres, Ortsbürgermeisterin