1. Änderung des Bebauungsplans „Auf Stolbershöh“
der Ortsgemeinde Schmidthachenbach
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schmidthachenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2023 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Auf Stolbershöh“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Durch die 1. Änderung sollen die planungsrechtlichen Festsetzungen über die Höhe der baulichen Anlagen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen über Dachformen, usw. ersatzlos gestrichen werden. Die Einzelheiten sind dem Satzungstext zu entnehmen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, es sich um kein Vorhaben, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, sowie kein FFH- oder Vogelschutzgebiet betroffen ist, kann die Änderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus Satzungstext und Begründung in der Zeit
vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023
während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht aus.
Er kann darüber hinaus über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Schmidthachenbach „Auf Stolbershöh“ eingesehen werden kann.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Die Anregungen werden von der Ortsgemeinde Schmidthachenbach geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.