Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO mit Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes 2020.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen hat am 20.04.2023 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 beschlossen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen sowie den Beigeordneten gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und den Anlagen liegt in der Zeit vom 28.04.2023 bis 09.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 252, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.