Das Verzeichnis der Eigentümer aller im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Krummenau gelegenen Grundstücke (Grundflächenverzeichnis) liegt in der Zeit vom 24. April 2025 bis einschließlich 08. Mai 2025 zur Einsichtnahme und ggfls. Berichtigung aller Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten oder Ihrer mit Vollmacht versehenen Beauftragten in der Wohnung des Ortsbürgermeisters Gerd Böhnke, Am Moorenacker 3, 55483 Krummenau öffentlich aus.
Die Auslegung erfolgt beim Ortsbürgermeister, da eine evtl. Überprüfung der Daten lediglich über den Zugang Geobasisinformationen aus dem Liegenschaftskataster durch den Ortsbürgermeister möglich ist.
Einsprüche gegen die Richtigkeit des Grundflächenverzeichnisses sind nur innerhalb der Auslegungsfrist möglich.
Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Verzeichnis mit Ablauf der Frist als festgestellt.