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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 18/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Aufm untersten Weidacker, 2. Planungsabschnitt“ der Ortsgemeinde Sulzbach

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sulzbach hatte in seiner Sitzung am 17.02.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Aufm untersten Weidacker, 2. Planungsabschnitt“ aufzustellen. In seiner Sitzung am 24.04.2023 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Aufm untersten Weidacker, 2. Planungsabschnitt“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Erschließungsplanung, gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Sulzbach folgendes Ziel:

In Sulzbach sind derzeit keine gemeindeeigenen Bauplätze verfügbar. Um die zukünftige Entwicklung des Ortes zu gewährleisten und den Bedarf an familienfreundlichen Wohnbauflächen zu decken, ist die Schaffung von Wohnraum und somit die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Die ungefähren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen.

Der noch rechtskräftige Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Rhaunen stellt für das Plangebiet eine Grünfläche dar. Somit ist der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt.

Gemäß §§ 13b, 13 und 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Erschließungsplanung, in der Zeit

vom 15.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023

während der Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können zusätzlich über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren/ unter der Rubrik Ortsgemeinde Sulzbach, Bebauungsplan „Aufm untersten Weidacker, 2. Planungsabschnitt“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.

Die Anregungen werden von der Ortsgemeinde Sulzbach geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB und 13a Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Sulzbach, 25.04.2023
Torsten Müller (DS)
Ortsbürgermeister