Allgemeinverfügung zur Schließung und Aufhebung (Entwidmung) des „alten“ Friedhofes in der Ortsgemeinde Bundenbach gemäß § 7 Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 04.03.1983, in der derzeit gültigen Fassung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bundenbach hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 nach Ablauf sämtlicher Ruhezeiten und Einebnung aller Grabstätten die Schließung und Aufhebung des am Friedhofsweg, Flur 5, Parzelle 36 gelegenen Friedhofes („alter“ Friedhof) beschlossen.
Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat mit Schreiben vom 25.01.2023 die Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Bestattungsgesetz erteilt. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsgesetz sind Schließung und Aufhebung öffentlich bekannt zu machen.
Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Herrstein, 24.04.2023
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