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Ausgabe 18/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Breitenthal

Der Ortsgemeinderat Breitenthal hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 05.05.2023 bis einschließlich 15.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Breitenthal, den 25. April 2023
Ulrich Peter, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Breitenthal

für die Jahre 2023 / 2024 vom 25.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 30. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

364.262,00 Euro

449.469,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

705.616,00 Euro

500.744,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

- 341.354,00 Euro

- 51.275,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

341.743,00 Euro

427.678,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

659.586,00 Euro

454.987,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- / Auszahlungen

- 317.843,00 Euro

- 27.309,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- / Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

25.550,00 Euro

76.750,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

431.000,00 Euro

159.000,00 Euro

Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 405.450,00 Euro

- 109.559,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

723.293,00 Euro

119.818,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

10.259,00 Euro

Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

723.293,00 Euro

109.559,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

1.090.586,00 Euro

624.246,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

1.090.586,00 Euro

624.246,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

405.000,00 Euro

zusammen auf

405.000,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheits-

kasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Grundsteuer

-

Grundsteuer A

360 %

360 %

-

Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

35,00 Euro

35,00 Euro

-

für den zweiten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019

(letzter Jahresabschluss)

1.422.723,42 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020

1.672.148,39 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

1.757.795,69 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

1.500.512,69 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

1.159.158,69 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

1.107.883,69 Euro

Breitenthal, den 25.04.2023
Ulrich Peter, Ortsbürgermeister