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Ausgabe 18/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Sien vom 15.04.2024

Der Gemeinderat von Sien hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1 und 7 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 10.12.2018

§ 2 IV. Sonstige Gebühren wird um Buchstabe

d) Verlängerung des Nutzungsrechtes an Rasengrabstätte

pro Jahr 1/30 von 1.195,00 €

(1.250,00 €./. 55,00 € Grabplatte)  —  39,83 €

ergänzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Sien, den 15.04.2024
Ortsgemeinde Sien (DS)
Steffen Bernhard, Ortsbürgermeister

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde bzw. der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.