Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes, sowie der Veröffentlichung im Internet sowie der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rhaunen in öffentlicher Sitzung am 06.11.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Naturpilgern Lingenbachweiher“ beschlossen hat.
Die Ortsgemeinde Rhaunen will das Projekt „Naturpilgern“ am Lingenbachweiher umsetzen und damit das Tourismus- und Naherholungsangebot ausbauen. Neben dem Erstellen verschiedener Stationen entlang des Weges mit themenbezogenen Hinweisstelen soll auch am Ziel (Lingenbachweiher) eine bestehende Schutzhütte um einen Abstellraum, einen Imbiss, einen Unterstand und eine WC-Anlage erweitert werden. Zusätzlich soll ein Container als Abstellraum aufgestellt werden.
Aktuell beurteilt sich dort die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung weiterer baulicher Anlagen zu schaffen, hat die Ortsgemeinde Rhaunen gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Naturpilgern Lingenbachweiher“ beschlossen.
Im Geltungsbereich werden zudem eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“, sowie Wasser- und Waldflächen festgesetzt. Dies dient und entspricht der bereits bestehenden Nutzung als Freizeit- und Erholungsgebiet.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,1 ha.
Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Im Hinblick auf den Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen und dem damit einhergehenden Planungsbedürfnis für einen neuen gemeinsamen Flächennutzungsplan, der sich aktuell im Aufstellungsverfahren befindet, kann der vorliegende Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 4 S. 2 BauGB aufgestellt werden.
Der in Rede stehende Bebauungsplan bedarf jedoch, da er nicht aus einem Flächen-nutzungsplan entwickelt ist, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung durch die Kreis-verwaltung Birkenfeld als höhere Verwaltungsbehörde.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom
vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024
über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
(https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Rhaunen „Naturpilgern Lingenbachweiher“ veröffentlich ist und eingesehen oder heruntergeladen werden kann. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können darüber hinaus in der Zeit
vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024
während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: v.schwinn@vg-hr.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.