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Ausgabe 19/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

der Ortsgemeinde Hettenrodt

Der Ortsgemeinderat Hettenrodt hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 10.05.2024 bis einschließlich 21.05.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

55758 Hettenrodt, den 02.05.2024

Markus Schulz, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Hettenrodt

für die Jahre 2024 / 2025 vom 26.04.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 09.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2024

2025

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

832.198,00 Euro

876.238,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

872.432,00 Euro

856.960,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-40.234,00 Euro

19.278,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

799.018,00 Euro

843.058,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

808.234,00 Euro

792.810,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-9.216,00 Euro

50.248,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.000,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

37.000,00 Euro

2.000,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-36.000,00 Euro

-2.000,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

75.077,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

29.861,00 Euro

48.248,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

45.216,00 Euro

-48.248,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

875.095,00 Euro

843.058,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

875.095,00 Euro

843.058,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2024 auf

40.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2025 auf

81.000,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

400 %

400 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

40,00 Euro

40,00 Euro

- für den zweiten Hund

55,00 Euro

55,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

75,00 Euro

75,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

(letzter Jahresabschluss)  —  1.376.484,77 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  1.472.013,77 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  1.503.468,77 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  1.463.234,77 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025  —  1.482.512,77 Euro

55758 Hettenrodt, den 26.04.2024

Markus Schulz, Ortsbürgermeister