Der Gemeinderat gibt gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V. mit § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO Rheinland-Pfalz) eine Änderung seiner Zusammensetzung bekannt.
Anstelle des durch Niederlegung zum 01.12.2021 ausgeschiedenen Ehrenamtsträgers Pascal Maurer konnte durch Mandatsannahme in der Ratssitzung am 17.12.2021
Herr Karlheinz Greiner, Dorfstraße 30
als Nachrücker verpflichtet und eine aktuelle Ausgabe des Kommunalbreviers / Ergänzungsbandes ausgehändigt werden. Das Ersatzmitglied hatte bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 aus dem Kreis der bisher noch nicht berufenen Bewerber die höchste Stimmenzahl erhalten. Bei Stimmengleichheit von Ersatzkandidaten erfolgt die Festlegung der Reihenfolge durch den Wahlausschuss im Wege des Losentscheids.