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Ausgabe 2/2023
Bekanntmachungen anderer Behörden
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Jobcenter - aktuell

Bürgergeld ab 01.01.2023 - Geldleistungen II - Karenzzeiten

Das Bürgergeld bietet mehr Sicherheit und gewährt Karenzzeiten.

Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) Bürgergeldbezug überprüft. Die Heizkosten werden dagegen nur im angemessenen Umfang gewährt, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken.

Beim Vermögen bleiben während der Karenzzeit, 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben 15.000 Euro unangetastet.

Nach Ablauf der 12 Monate gilt die Vermögensgrenze von 15.000 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Das Jobcenter erreichen Sie Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter den Rufnummern 06781 - 56850 oder 06782 - 99300.

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