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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 2/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hottenbach

I.

Am Sonntag, dem 26. März 2023 findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hottenbach statt. Eine eventuelle Stichwahl findet am Sonntag, dem 10. April 2023 statt.

Aufgrund der §§ 16 und 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit den §§ 23 und 74 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hottenbach auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen, sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Wahlgebiets (Ortsgemeinde), Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Wahlgebiets einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Neu auftretende Parteien im Sinne des § 16 Abs. 4 KWG müssen spätestens am Dienstag, dem 31. Januar 2023, bis 18.00 Uhr beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes gemäß § 24 Abs. 1 KWO nachweisen.

III.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Der Wahlvorschlag bedarf gemäß § 62 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz 25 Unterstützungsunterschriften.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter abgegeben werden. Zuständiger Wahlleiter ist der Erste Beigeordnete Christian Fuchs, Hauptstraße 17, 55758 Hottenbach. Der Wahlvorschlag kann auch bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab; das ist

am Montag, den 06. Februar 2023, 18.00 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen - Wahlamt -, Zimmer 155, erhältlich.

Hottenbach, den 12. Januar 2023
gez. Christian Fuchs, Erster Beigeordneter / Wahlleiter