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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 2/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 des Forstzweckverbandes Hellertshausen

Der Forstzweckverband Hellertshausen hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 09.01.2026 bis einschließlich 19.01.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 16.12.2025
Uwe Weber, Verbandsvorsteher

Haushaltssatzung

des Forstzweckverbandes Hellertshausen

für die Jahre 2026 / 2027 vom 16.12.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 7 und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung und in Verbindung mit der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Hellertshausen vom 16.09.1987, geändert am 16.10.1995 am 04.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

81.945,00 Euro

81.945,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

81.945,00 Euro

81.945,00 Euro

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0,00 Euro

0,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

81.945,00 Euro

81.945,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

81.945,00 Euro

81.945,00 Euro

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen

Ein-und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

0,00 Euro

0,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf

81.945,00 Euro

81.945,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Auszahlungen auf

81.945,00 Euro

81.945,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2026 auf

42.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2027 auf

47.000,00 Euro.

§ 5 Verbandsumlage

Die Umlage wird gemäß § 10 Abs. 1 der Verbandsordnung nach der reduzierten Holzbodenfläche erhoben und 2026 auf 9.305 € und 2027 auf 9.805 € festgesetzt. Der Überschuss wird auf die Verbandsmitglieder wie folgt verteilt:

2026

2027

1. Gemeinde Asbach

1.300,08 €

1.369,95 €

2. Gemeinde Hellertshausen

1.852,37 €

1.951,90 €

3. Gemeinde Hottenbach

4.747,09 €

5.002,17 €

4. Gemeinde Schauren

1.405,46 €

1.480,98 €

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022  —  2,01 Euro

Herrstein, den 16.12.2025
Uwe Weber, Verbandsvorsteher