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Ausgabe 20/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Oberhosenbach

Der Ortsgemeinderat Oberhosenbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 16.05.2024 bis einschließlich 28.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Oberhosenbach, den 07.05.2024
Kirsten Beetz, Ortsbürgermeisterin

1.Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Oberhosenbach

für das Haushaltsjahr 2024 vom 07.05.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt geändert:

bisher

neu

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

370 %

370 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

385 %

385 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

60,00 Euro

70,00 Euro

- für den zweiten Hund

80,00 Euro

90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 2

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Oberhosenbach, den 07.05.2024
Kirsten Beetz, Ortsbürgermeisterin