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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 20/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

Anlässlich der 27. Hunsrück-Junior-Rallye am Samstag, den 23. Mai 2026, kommt es im Veranstaltungsgebiet der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen zeitweise zu Einschränkungen im Straßenverkehr.

In der Zeit von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr wird die K 34 zwischen Gerach und der L 160 für den gesamten Verkehr gesperrt. Eine Umleitung ist über die K 37 in Richtung Hintertiefenbach eingerichtet und entsprechend ausgeschildert.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen sowie um besondere Aufmerksamkeit im Bereich der ausgeschilderten Umleitungen.

Darüber hinaus bitten der Veranstalter sowie die Straßenverkehrs- und Ordnungsbehörde der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen die Zuschauerinnen und Zuschauer an der Wertungsprüfung „Werzbacher Bruch“, folgende Sicherheitsvorgaben zu beachten:

  • Das Parken ist ausschließlich an der offiziellen Zufahrt zum Steinbruch der Firma Juchem, auf dem Parkplatz der Firma Juchem, entlang des Zufahrtsbereichs zum „alten Steinbruch“ (beidseitig) sowie auf der K 34 in Fahrtrichtung Gerach auf der rechten Fahrbahnseite gestattet.
  • Das Parken auf und entlang der L 160 sowie auf Verkehrsinseln und Sperrflächen ist nicht zulässig. Ebenso ist das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen entlang der L 160 untersagt. Grundstückseigentümer behalten sich in diesen Fällen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
  • Die ausgewiesenen Zuschauerzonen sind zwingend zu nutzen. Personen, die sich außerhalb dieser Bereiche aufhalten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  • Für das sichere Queren der L 160 werden durch den Veranstalter gekennzeichnete Übergangsstellen eingerichtet. Den Anweisungen der eingesetzten Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Einhaltung dieser Regelungen dient der Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher sowie aller Verkehrsteilnehmer.

Herrstein, den 05.05.2026

Straßenverkehrsbehörde