Der Gemeinderat gibt gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V. mit § 66 Abs. 3 Satz 1 Kommunalwahlordnung (KWO Rheinland-Pfalz) eine Änderung seiner Zusammensetzung bekannt.
Anstelle des am 04.03.2023 verstorbenen Ehrenamtsträgers Winfried Schuch konnte im Wege der Mandatsannahme in der Ratssitzung vom 10.05.2023
Frau Susanne Ruhk, Neuweg 8
als Nachrückerin verpflichtet und eine aktuelle Ausgabe des Kommunalbreviers / Ergänzungsbandes ausgehändigt werden.
Das Ersatzmitglied hatte bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 aus dem Kreis der bisher noch nicht berufenen Bewerber die höchste Stimmenzahl erhalten. Bei Stimmengleichheit von Ersatzkandidaten erfolgt die Festlegung der Reihenfolge durch den Wahlausschuss im Wege des Losentscheids.