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Auf Nachfrage der Verbandsgemeindeverwaltung teilt das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mit, "dass in Rheinland-Pfalz derzeit noch keine Papieranträge zur Verfügung stehen. Es wird jedoch in Kürze auch einen analogen Weg der Antragstellung geben".
Da die Anträge auf Härtefallhilfen voraussichtlich bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden können, raten wir den Bürgerinnen und Bürgern, die nicht die Möglichkeit haben, ihren Antrag im Internet zu stellen, die analoge Lösung abzuwarten. Sobald die Verbandsgemeindeverwaltung über nähere Informationen verfügt, wird sie diese bekanntgeben.