§ 22 Kommunalwahlgesetz (KWG) legt fest, dass in den Ortsgemeinden, in denen nur ein oder kein Wahlvorschlag zugelassen wurde, die Wahl zu den Gemeinderäten nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt wird.
Gemäß Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 finden in 48 von 50 Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen die Wahlen zu den Gemeinderäten in Form von Mehrheitswahlen i. S. d. § 22 Kommunalwahlgesetz (KWG) statt.
In den Ortsgemeinden Fischbach und Herrstein wurde jeweils ein Wahlvorschlag zugelassen, während in den folgenden 46 Ortsgemeinden Mehrheitswahlen ohne zugelassenen Wahlvorschlag stattfindet:
• Allenbach
• Asbach
• Bergen
• Berschweiler
• Bollenbach
• Breitenthal
• Bruchweiler
• Dickesbach
• Gerach
• Gösenroth
• Griebelschied
• Hausen
• Hellertshausen
• Herborn
• Hettenrodt
• Hintertiefenbach
• Horbruch
• Hottenbach
• Kempfeld
• Kirschweiler
• Krummenau
• Langweiler
• Mackenrodt
• Mittelreidenbach
• Mörschied
• Niederhosenbach
• Niederwörresbach
• Oberhosenbach
• Oberkirn
• Oberreidenbach
• Oberwörresbach
• Schauren
• Schmidthachenbach
• Schwerbach
• Sensweiler
• Sien
• Sienhachenbach
• Sonnschied
• Stipshausen
• Sulzbach
• Veitsrodt
• Vollmersbach
• Weiden
• Weitersbach
• Wickenrodt
• Wirschweiler
Die Wahlberechtigten in diesen Ortsgemeinden erhalten auf Grundlage von § 30 Abs. 3 S. 2 KWG bis spätestens 6. Juni 2024 die amtlichen Stimmzettel auf dem Postweg.
Die Stimmzettel enthalten Raum zur Eintragung so vieler Personen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind (§ 30 Abs. 3 S. 1 KWG). Die ausgefüllten Stimmzettel werden am Wahltag im Wahlraum in die Wahlurne eingeworfen.
Hinweis:
Die Wahlberechtigten, die einen Wahlschein (Briefwahl) beantragt haben, erhalten ihren Stimmzettel für die Mehrheitswahl des Gemeinderats bereits mit den Briefwahlunterlagen. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl ausschließlich im Rahmen der Briefwahl teilnehmen.