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Ausgabe 22/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 der Ortsgemeinde Oberkirn

Der Ortsgemeinderat Oberkirn hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 31.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Oberkirn, den 02.05.2024
Alfons Klingels, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberkirn für die Jahre 2024 / 2025 vom 02.05.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 12.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2024

2025

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

529.158,00 €

522.136,00 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

452.368,00 €

487.301,00 €

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

76.790,00 €

34.835,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

502.093,00 €

501.435,00 €

die ordentlichen

Auszahlungen auf

410.764,00 €

453.217,00 €

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

91.329,00 €

48.218,00 €

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der Ein- und

Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

91.329,00 €

48.218,00 €

Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

- 91.329,00 €

- 48.218,00 €

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

502.093,00 €

501.435,00 €

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

502.093,00 €

501.435,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2024 auf  —  21.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2025 auf  —  62.000,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 %

345 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

400 %

400 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

30,00 Euro

30,00 Euro

- für den zweiten Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

600,00 Euro

600,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

(letzter Jahresabschluss)  —  1.501.290,54 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  1.770.482,02 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  1.784.370,02 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  1.861.160,02 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025  —  1.895.995,02 Euro

Oberkirn, den 02.05.2024
Alfons Klingels, Ortsbürgermeister