Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
und des Landschaftsplanes der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen einzuleiten. Weiterhin hat der Verbandsgemeinderat auch die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen beschlossen. Dieses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es gemäß § 5 Abs. 1 BauGB, für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
Der derzeitige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen stammt aus den 1980er/ 1990er Jahren und setzt sich aus den Flächennutzungsplänen der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen zusammen. Er entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Geht man davon aus, dass der Prognose- bzw. Planungshorizont bei Flächennutzungsplänen zwischen 10 und 15 Jahren liegt, ist bereits aus diesem Grund eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Zudem hat der Landtag Rheinland-Pfalz im Rahmen der Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen in § 13 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen bestimmt, dass die neue Verbandsgemeinde bis zum 01.01.2028 einen Flächennutzungsplan aufzustellen hat.
Aufgabe der Landschaftsplanung ist es gemäß § 9 Abs. 1 BNatschG, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele aufzuzeigen.
Der Geltungsbereich umfasst gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB das gesamte Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen mit einer Größe von ca. 334,6 km2. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Geltungsbereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (ohne Maßstab)
Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, sowie der Vorentwurf des Landschaftsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 29.08.2025 auf der Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik VG Herrstein-Rhaunen „Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan“ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die vorgenannten Unterlagen können darüber hinaus während des oben genannten Zeitraums zusätzlich während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 3, Bauen, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden. Es wird darum gebeten, getrennte Stellungnahmen für Flächennutzungsplan und Landschaftsplan abzugeben.