Das Abfahren des in Gruben gesammelten Abwassers gehört zur öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung. Ordnungswidrig handelt, wer das Entleeren von Abwassergruben nicht zulässt oder behindert.
Die Abfuhr erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr.
Die Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen lassen in der Zeit vom 23. Juni bis 04. Juli 2025 die Abwassergruben im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Rhaunen turnusmäßig durch die Fachfirma Gebr. Herrmann GmbH & Co. KG, Hauptstraße 28, 55483 Schlierschied, Tel. (06765) 7710 – Email: info@gebrueder-herrmann.de, entleeren. Nicht entleert werden die Abwassergruben, die bereits wegen Bedarf in 2025 entleert wurden. Es sei denn, dass die betroffenen Grundstückseigentümer rechtzeitig eine weitere Entleerung ihrer Abwassergrube bei den Verbandsgemeindewerken Herrstein-Rhaunen oder bei der Fa. Gebr. Herrmann beantragen.
Zum Abfuhrtermin hat der Grundstückseigentümer die Abwassergrube freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten.