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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 23/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung



1. Nachtragstragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Oberwörresbach

für die Jahre 2023 / 2024 vom 01.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 10.05.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

172.010,00 Euro

163.201,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

168.482,00 Euro

163.021,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

3.528,00 Euro

180,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

153.798,00 Euro

151.146,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

145.494,00 Euro

147.305,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

8.304,00 Euro

3.841,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.520,00 Euro

200,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.500,00 Euro

1.000,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-980,00 Euro

-800,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.324,00 Euro

3.041,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-7.324,00 Euro

-3.041,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

155.318,00 Euro

151.346,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

155.318,00 Euro

151.346,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in beiden Haushaltsjahren nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

360 %

360 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

40,00 Euro

40,00 Euro

- für den zweiten Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

80,00 Euro

80,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)

535.191,20 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

536.276,83 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

525.478,83 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

529.006,83 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

529.186,83 Euro

Oberwörresbach, den 01.06.2023
(Olaf Crummenauer)
Ortsbürgermeister (Siegel)