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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 23/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Schmidthachenbach

Widmungsverfügung

Aufgrund der Beschlüsse der Ortsgemeinde Schmidthachenbach vom 26.02.2025, 20.03.2025 und 22.05.2025 werden die Ortsstraßen „Am Hasenbaum“, „Antestalstraße“, „Bachweg“, „Brückenstraße“, „Flurstraße“, „Hauptstraße“, „Hinterm Holberg“, „Holberg“, „Im Eck“, „Kirchpfad“, „Ringstraße“, „Rosengasse“, „Talstraße“, „Weierstraße“, „Wiesenweg“ und die Verbindung zwischen „Kirchpfad“ und „Holberg“ sowie ein Teil des Gehweges an der K 42 (Hauptstraße) gemäß § 36 i.V.m. § 1 und § 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetz Rheinlad-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Dies betrifft folgende Grundstücke:

Flur 9, Flurstück 143/1 (teilweise)

Flur 9, Flurstück 143/2

Flur 9, Flurstück 144/1 (teilweise)

Flur 10, Flurstück 18/5

Flur 10, Flurstück 62/2

Flur 10, Flurstück 64/1

Flur 10, Flurstück 164/18

Flur 10, Flurstück 164/19

Flur 10, Flurstück 164/20

Flur 10, Flurstück 195/2

Flur 10, Flurstück 195/3

Flur 10, Flurstück 196/1

Flur 10, Flurstück 196/2

Flur 10, Flurstück 198/3

Flur 10, Flurstück 194/4

Flur 10, Flurstück 199/3 (teilweise)

Flur 10, Flurstück 200

Flur 10, Flurstück 201 (teilweise)

Flur 10, Flurstück 202

Flur 10, Flurstück 203

Flur 10, Flurstück 209 (teilweise)

Flur 10, Flurstück 210

Als Anlage wird ein Lageplan zu den einzelnen Grundstücken in der Zeit von 10.06.2025 bis 10.07.2025 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein Rhaunen am Standort Herrstein, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein in Zimmer 460 öffentlich ausgelegt.

Somit wird diese Anlage zur Widmungsverfügung gemäß § 8 Absatz 1, Sätze 1 und 3 der Durchführungsverordnung zum § 27 Gemeindeordnung per Auslegung öffentlich bekannt gemacht.

Diese Widmungsverfügung gilt mit dem Datum der Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit diesem Tag in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist die der Nationalverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen

Herrstein, 27.05.2025
Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen.
Uwe Weber, Bürgermeister
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