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Ausgabe 23/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)

55545 Bad Kreuznach, 27.05.2026

Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Rüdesheimer Straße 60 - 68

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 0671-820-5327

Telefax: 0671-92896500

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bergen

Internet: www.dlr.rlp.de

E-Mail: 550W@dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 61202-HA5.1.

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bergen

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bergen, Landkreis Birkenfeld liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Dienstag, 23. Juni 2026

sowie Mittwoch, 24. Juni 2026

jeweils in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Bergen,

Schulweg 3, 55608 Bergen

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Form wird festgesetzt auf

Mittwoch, 24. Juni 2026

um 16.00 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Bergen,

Schulweg 3, 55608 Bergen

zu dem die Beteiligten hiermit eingeladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bergen zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder in Textform innerhalb von 14 Tagen ab dem Anhörungstermin erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Hinweise:

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein.

Vollmachtsvordrucke können beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach angefordert werden.

Vollmachtsvordrucke stehen online unter

www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle (Bergen auswählen) am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit.

Im Auftrag
gez. Nina Lux, Gruppenleiterin