Titel Logo
Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 24/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Mackenrodt

Der Ortsgemeinderat Mackenrodt hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 16.06.2023 bis einschließlich 26.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Mackenrodt, den 05.06.2023
Reiner Mildenberger, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Mackenrodt für die Jahre 2023 / 2024

vom 02.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 10.05.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

478.415,00 €

463.742,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

457.793,00 €

444.499,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

20.622,00 €

19.243,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

449.781,00 €

435.985,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

408.827,00 €

397.651,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

40.954,00 €

38.334,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.320,00 €

1.820,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

152.000,00 €

112.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-147.680,00 €

-110.180,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

106.726,00 €

71.846,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

106.726,00 €

71.846,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

560.827,00 €

509.651,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

560.827,00 €

509.651,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in beiden Haushaltsjahren nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 %

345 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

33,00 €

33,00 €

- für den zweiten Hund

42,00 €

42,00 €

- für jeden weiteren Hund

52,00 €

52,00 €

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 €

500,00 €

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

(letzter Jahresabschluss)  —  1.588.148,22 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  1.612.485,46 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  1.604.889,46 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  1.625.511,46 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  1.644.754,46 €

Mackenrodt, den 02.06.2023
Reiner Mildenberger, Ortsbürgermeister