über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Wirschweiler gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)
Herr Dominic Jüngst hat auf sein Mandat als Ratsmitglied verzichtet und ist aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Frau Karin Sieg
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Wirschweiler einberufen.
Frau Sieg hat auf das Mandat verzichtet.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Herr Marco Neumann
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Wirschweiler einberufen.
Herr Neumann hat auf das Mandat verzichtet.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Herr Jan-Philip Klein
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Wirschweiler einberufen.
Herr Klein hat das Mandat angenommen.