Mit seiner Ernennung zum Bürgermeister ist Herr Markus Schulz gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Verbandsgemeinderat ausgeschieden.
Gemäß § 53 i. V. m. § 45 KWG ist als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Ratsmitglied gewählt wurde, in den Verbandsgemeinderat einzuberufen.
Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) wurde
Herr Christoph Benkendorff
als Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen einberufen.
Herr Benkendorff hat das Mandat angenommen.