Titel Logo
Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 24/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan

„Am Hahnenhübel“

in der Ortsgemeinde Vollmersbach

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeine Vollmersbach hat in seiner Sitzung am 01.06.2026 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Ortsgemeinde Vollmersbach plant die Entwicklung eines Wohnbaugebietes angrenzend an die östlich gelegene Ortslage, da innerhalb der Ortsgemeinde Vollmersbach eine größere Nachfrage nach Bauplätzen besteht. Aufgrund dieses Bedarfs an Wohnbauland möchte die Ortsgemeinde Vollmersbach ein neues Wohnbaugebiet erschließen. Die neuen Bauflächen können über die bestehende Gemeindestraße „Tiefensteiner Straße“ erschlossen werden.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen.

 

Die geplanten Wohnbauflächen liegen vollständig im Bereich der, im noch wirksamen Flächennutzungsplan der alten Verbandsgemeinde Herrstein als auch im momentan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der neuen Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen dargestellten „geplanten Wohnbauflächen“, womit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen wird, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

Fertigstellung des Umweltberichtes

Aufnahme von Vermeidungs-, Ausgleichs- und externen Kompensationsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes

Aufnahme allgemeiner Hinweise und Auflagen

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht mit Anlagen, sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026

über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/wir-fuer-sie/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Vollmersbach „Am Hahnenhübel“ eingesehen oder heruntergeladen werden kann. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die vorgenannten Unterlagen können darüber hinaus in der Zeit

vom 15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026

während der Dienstzeiten

(Montag, Mittwoch, Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 3, Bauen, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

-

Umweltbericht (Fachbeitrag Naturschutz, artenschutzrechtliche Prüfung) gemäß der Anlage 1 zum BauGB)

-

3 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug:

Landkreis Birkenfeld -Gesundheitsamt-,

SGD Nord -Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz,

Landesamt für Geologie und Bergbau

Während der Dauer dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.

Die Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Vollmersbach geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde Vollmersbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Vollmersbach, 02.06.2026
Matthias Hautmann, Ortsbürgermeister  (DS)