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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 25/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Zustellung

gemäß § 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz – LVwZG – i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz – VwZG –

i. V. m. § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung

der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

Hiermit wird öffentlich bekannt gegeben,

dass der Gewerbesteuerbescheid für folgenden Steuerschuldner

von den Berechtigten im Dienstgebäude der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung in Herrstein, Brühlstraße 16, eingesehen werden kann.

2 Wochen nach dem diese Benachrichtigung öffentlich bekannt gemacht wurde, gilt der oben genannte Abgabenbescheid als öffentlich zugestellt und somit können entsprechende Fristen in Gang gesetzt werden.

55756 Herrstein, den 20.06.2024
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
- Steueramt -