Das bei der Gemeinderatswahl über den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) gewählte Ratsmitglied Herr Alexander Töws hat auf sein Mandat verzichtet und ist aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Ratsmitglied gewählt wurde, in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der SPD wurde
Herr Manfred Haubert
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Rhaunen einberufen.
Herr Haubert hat auf das Mandat verzichtet.
Als nächste Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der SPD wurde
Frau Martina Endres
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Rhaunen einberufen.
Frau Endres hat auf das Mandat verzichtet.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der SPD wurde
Herr Andreas Endres
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Rhaunen einberufen.
Herr Endres hat das Mandat angenommen.