Der Ortsgemeinderat Oberhosenbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung, bis auf den Steuersatz der Grundsteuer B, beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde nach Beanstandung der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde nach den Bestimmungen des § 123 GemO durch diese in § 5 der Haushaltssatzung dahingehend geändert, dass der Steuersatz für die Grundsteuer B von 400% auf 465% angehoben wurde.
Die Haushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 30.06.2023 bis einschließlich 10.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 02. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | 2023 | 2024 |
1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 186.399,00 € | 205.454,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 222.633,00 € | 208.124,00 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | - 36.234,00 € | - 2.670,00 € |
2. im Finanzhaushalt | ||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 170.868,00 € | 190.157,00 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 198.148,00 € | 183.897,00 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- / Auszahlungen | - 27.280,00 € | 6.260,00 € |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- / Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 300,00 € | 300,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € |
| Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 300,00 € | 300,00 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 31.538,00 € | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.558,00 € | 6.560,00 € |
| Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 26.980,00 € | - 6.560,00 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 202.706,00 € | 190.457,00 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 202.706,00 € | 190.457,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
2023 | 2024 | |
| a) Grundsteuer | ||
| - Grundsteuer A | 370 % | 370 % |
| - Grundsteuer B | 465 % | 465 % |
| b) Gewerbesteuer | 385 % | 385 % |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 60,00 € | 60,00 € |
| - für den zweiten Hund | 80,00 € | 80,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 90,00 € | 90,00 € |
| - für jeden gefährlichen Hund | 500,00 € | 500,00 € |
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019
(letzter Jahresabschluss) — 818.924,07 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 — 840.683,19 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 — 794.073,41 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 — 764.094,41 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 — 727.860,41 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals