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Ausgabe 26/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Oberhosenbach

Der Ortsgemeinderat Oberhosenbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung, bis auf den Steuersatz der Grundsteuer B, beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde nach Beanstandung der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde nach den Bestimmungen des § 123 GemO durch diese in § 5 der Haushaltssatzung dahingehend geändert, dass der Steuersatz für die Grundsteuer B von 400% auf 465% angehoben wurde.

Die Haushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 30.06.2023 bis einschließlich 10.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Oberhosenbach, den 22. Juni 2023
Kirsten Beetz, Ortsbürgermeisterin

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Oberhosenbach für die Jahre 2023 / 2024

vom 22. Juni 2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 02. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

186.399,00 €

205.454,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

222.633,00 €

208.124,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

- 36.234,00 €

- 2.670,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

170.868,00 €

190.157,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

198.148,00 €

183.897,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- / Auszahlungen

- 27.280,00 €

6.260,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- / Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

300,00 €

300,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

300,00 €

300,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

31.538,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.558,00 €

6.560,00 €

Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

26.980,00 €

- 6.560,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

202.706,00 €

190.457,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

202.706,00 €

190.457,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023
2024

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

370 %

370 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

385 %

385 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

60,00 €

60,00 €

- für den zweiten Hund

80,00 €

80,00 €

- für jeden weiteren Hund

90,00 €

90,00 €

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 €

500,00 €

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019

(letzter Jahresabschluss)  —  818.924,07 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020  —  840.683,19 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  794.073,41 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  764.094,41 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  727.860,41 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  725.190,41 €
Oberhosenbach, den 22.06.2023
Kirsten Beetz, Ortsbürgermeisterin