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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 26/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Schmidthachenbach

Der Ortsgemeinderat Schmidthachenbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 30.06.2023 bis einschließlich 10.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 252, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Schmidthachenbach, den 21.04.2023
Roger Stumm, Ortsbürgermeister

Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Schmidthachenbach für die Jahre 2023 / 2024 vom 21.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 11. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

584.798,00 Euro

560.428,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

603.482,00 Euro

525.678,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-18.684,00 Euro

34.750,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

552.990,00 Euro

529.240,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

559.563,00 Euro

482.552,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- / Auszahlungen

-6.573,00 Euro

46.688,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- / Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

218.350,00 Euro

195.400,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

173.040,00 Euro

127.800,00 Euro

Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

45.310,00 Euro

67.600,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

400.000,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

438.737,00 Euro

114.288,00 Euro

Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-38.737,00 Euro

-114.288,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

1.171.340,00 Euro

724.640,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

1.171.340,00 Euro

724.640,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzt für

zinslose Kredite auf — 0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  400.000,00 Euro

zusammen auf  —  400.000,00 Euro.

Für das Haushaltsjahr 2024 werden Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

360 %

360 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b)

Gewerbesteuer

400 %

400 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

-

für den zweiten Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

70,00 Euro

70,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

1.000,00 Euro

1.000,00 Euro

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 (letzter Jahresabschluss)

 —  2.751.206,22 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2021  —  2.748.064,29 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2022  —  2.738.437,29 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2023  —  2.719.753,29 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2024  —  2.754.503,29 Euro

Schmidthachenbach, den 21.06.2023
Roger Stumm, Ortsbürgermeister