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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 26/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Ortsgemeinde Rhaunen

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rhaunen hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 26. Juni 2026 bis einschließlich 06. Juli 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 16. Juni 2026
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
Markus Schulz, Bürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rhaunen für das Jahr 2026 vom 16. Juni 2026

Der Ortsgemeinderat Rhaunen hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.352.343,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.243.556,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

+ 108.787,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

3.236.688,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

2.968.432,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

+ 268.256,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen auf

3.860,00 Euro

die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen auf

3.860,00 Euro

Saldo Ein-/Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

690.302,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

600.289,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

+ 90.013,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

358.269,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

+ 358.269,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

3.930.850,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

3.930.850,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2026 auf  —  851.000,00 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2 0 2 6

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

400 v.H.

- Grundsteuer B

500 v.H.

b)

Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

54,00 Euro

-

für den zweiten Hund

102,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

210,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

420,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (letzter Jahresabschluss)

5.799.267,60 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

5.935.257,34 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

6.214.272,15 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

6.423.091,71 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

6.495.926,71 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

6.604.713,71 Euro

Rhaunen, den 16.06.2026
Bares, Ortsbürgermeister